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Musikschule Bilan

(Allgemeine Vertragsbedingungen / Stand 1. 1.2021 / Änderung der Vertragsdauer ab den 01.03.22 dringend beachten !)

Vertragsdauer

Die Anmeldung ist ab dem 1. Kalendertag des Unterrichtsmonats und mindestens einen vollen Monat gültig. Nur bei erstmaligem Unterricht kann der Vertrag binnen der ersten 2 Monate (= Probezeit) beiderseitig schriftlich, 14 Tage zum 1. des folgenden Monats, gekündigt werden. Danach ist der Vertrag bindend und läuft auf unbestimmte Zeit.

Verträge ab 01.03.22 : Der Vertrag/ Anmeldung läuft nur noch 1 Schuljahr ( 01.09. - 31.8. ) und erlischt automatisch, wenn nicht bis zum 30. Juni des lfd. Unterrichtsjahres eine neue Anmeldung für das neue Schuljahr erfolgt. Damit entfällt auch eine neue Anmeldegebühr !

Bei Lehrerwechsel während des laufenden Unterrichtsjahrs ist keine Probezeit möglich.

Für Altverträge vor dem 01.03.2022: Die Anmeldung für den Unterricht gilt für die Dauer eines Unterrichtsjahres ( 1.9. -31.8. ) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Unterrichtsjahr, wenn sie nicht bis zum 30.6. des laufenden Unterrichtsjahres mit Wirkung zum 31.8. schriftlich gekündigt wird.

Eine Kündigung während des Schuljahres ist nur zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. möglich. Die Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt (siehe Schulordnung § 9 ). Vorstehende Regelung gelten auch für die Anmeldungen während des laufenden Unterrichtsjahres (= Zwischeneinsteiger ).

>>>>> Bei Unterrichtsunterbrechung bzw. Wiederanmeldung erst im neuen Schuljahr ist wieder eine Anmeldegebühr fällig. <<<<<<

Unterrichte

Die Unterrichte werden in Räumen der Musikschule - dazu gehören auch öffentliche Schulen bzw. Kindergärten abgehalten .

Der Unterricht kann grundsätzlich auch Online stattfinden, (zB. im Fall von behördlichen Anordnung oder falls der Schüler krank bzw. sich in Quarantäne befindet und dadurch kein Präsenzunterricht möglich ist ) , wenn beide Vertragspartner ( Lehrkraft sowie Schülereltern, sofern der Schüler noch unter 16 ist ) damit einverstanden sind ( siehe Schulordnung §§ 4,5,21 ).

Kurze Probeunterrichte ( ca 15min) können auf Anfrage kostenlos durchgeführt werden.

Der Unterrichtsplan ist verbindlich und kann nur in Ausnahmefällen geändert werden.

An Feiertagen, Schulfreien Tagen sowie in den ortsüblichen Schulferien, findet kein Unterricht statt. Für abgesagte Unterrichte ( auch Online - Unterrichte) durch den Schüler/ Eltern bzw. dessen Einrichtung ( zB. Kita ) - unabhängig vom Grund -, kann grundsätzlich kein Ersatzunterricht gewährt werden. Alle vier Fälle sind honorarpflichtig!

Die 8x bzw. 4x Unterrichte des Workshops müssen innerhalb von 10 bzw. 5 Wochen in Anspruch genommen werden (Schulferien / Feiertage zählen im Gegensatz zum Jahreskurs hier nicht mit!). Danach verfallen die nichtgenommene Unterrichte!

Bei den 14-tägigen Unterrichten / Kursen werden schulfreie Tage durchgerechnet!

Das neue Unterrichtjahr beginnt ab dem 1. allgemein gültigen Schultag nach den Sommerferien.

Für Unterrichtsausfall durch die Lehrkraft kann nur 1 Ersatztermin gegeben werden (Nachhol-Regelung in der Schulordnung beachten).

Honorar

Das Jahreshonorar wird monatlich, pauschal im Voraus, in 12 gleichen Raten beglichen und von der Musikschule zum 1. jeden Monats per Lastschriftverfahren eingezogen!
Bitte das Honorar für August berücksichtigen (siehe Vertragsdauer), auch bei Beendigung des Unterrichts! -- Barzahlung oder Überweisung ist generell nicht möglich !! --


Der Workshop wird als Gesamtbetrag einmalig im Voraus mit der Anmeldungsgebühr sowie der Kopierlizenz mit dem ersten Unterrichtshonorar eingezogen.

Für Familien bzw. Schüler, die 2 und mehr Unterrichte bezahlen, gewähren wir pro Unterricht und pro Kind / 10,- € Ermäßigung (incl. Ensemble, Orchester, Chor). Hartz IV Empfänger erhalten bei Nachweiß ebenfalls 10,- € Ermäßigung. Achtung : Bei Workshops gibt es generell keine Ermäßigung !!!


Für das Kopieren von Noten wird pro Schuljahr / pro Schüler im September bzw. bei Unterrichtsbeginn 19,-€ (nicht bei Vorkurs/ Grundkurs) eingezogen. In diesem Betrag sind die Druckkosten sowie die erworbene Kopierlizenz mit der GEMA enthaltent (s. SchOrd §15).

Bei Rückbuchung der Lastschrift werden zur Bankgebühr noch 3,-€ Bearbeitungsgebühr fällig.

Durch Ihre Unterschrift auf dem seperaten Anmeldeformular (= Vertrag ) , sind Sie mit den oben aufgeführten " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " (= AGB ) , der "Schulordnung "( SchOrd ) sowie der Datenschutzbetsimmung (siehe Anmeldungsformular) , die Sie auch genau gelesen und verstanden haben , einverstanden !