Die
Unterrichte werden in der Regel in den Räumen der Musikschulen - aber auch
in öffentlichen Schulen bzw. Kindergärten abgehalten ( richtet sich
nach der Möglichkeit der Lehrkraft). Die Unterrichte können auch auf
Wunsch online durchgeführt werden ( zB. auch im Falle behördlicher Anordnung
, die einen Präsemzunterricht nicht zulassen oder diesen unverhältnismäßig
erschweren) , wenn beide Vertragspartner ( Lehrkraft sowie Schülereltern
, sofern der d Schüler noch unter 16 Jahren ist) damit einverstanden sind
( siehe auch Schulordn. §§ 4,5,21 ) . >Probeunterrichte können
auf Anfrage durchgeführt werden. >Der Unterrichtsplan ist verbindlich
und kann nur in Ausnahmefällen geändert werden. An Feiertagen, Schulfreien
Tagen sowie in den ortsüblichen Schulferien, findet kein Unterricht statt.
>Für abgesagte Unterrichte ( auch online) durch den Schüler/ Eltern bzw.
dessen Einrichtung ( unabhängig vom Grund) kann grundsätzlich kein Ersatzunterricht
gewährt werden. Alle vier Fälle sind honorarpflichtig!> Die 8x bzw.
4x Unterrichte des Workshops müssen innerhalb von 10 bzw. 5 Wochen in Anspruch
genommen werden (Schulferien / Feiertage zählen im Gegensatz zum Jahreskurs
hier nicht mit!). Danach verfallen die nichtgenommene Unterrichte!> Das neue
Unterrichtjahr beginnt ab dem 1. allgemein gültigen Schultag nach den Sommerferien.
>Bei den 14-tägigen Unterrichten / Kursen werden schulfreie Tage durchgerechnet!>
Für Unterrichtsausfall durch die Lehrkraft kann nur 1 Ersatztermin gegeben
werden (§13 Nachhol-Regelung in der Schulordnung beachten). Dies
wird durch die Lehrkraft persönlich geregelt.
>Das Jahreshonorar für
38 Unterrichtswochen wird monatlich, pauschal im Voraus, in 12 gleichen Raten
beglichen und von der Musikschule zum 1. jeden Monats per Lastschriftverfahren
eingezogen!
Bitte das Honorar für August berücksichtigen (siehe Vertragsdauer), auch bei
Beendigung des Unterrichts! -- Barzahlung bzw Überweisung ist prinzipiell
nicht möglich!! --
> Ein Workshop wird als Gesamtbetrag einmalig im Voraus und die Anmeldungsgebühr
sowie die Kopierlizens mit dem ersten Unterrichtshonorar eingezogen. Bei Kündigung
in der Probezeit wird die Kopierlizens zurückbezahlt! Für Familien
bzw. Schüler, die 2 und mehr Unterrichte bezahlen, gewähren wir pro Unterricht
10,- € Ermäßigung (incl. Ensemble, Orchester, Chor). Workshop ausgenommen!
Hartz IV Empfänger erhalten bei Nachweiß ebenfalls 10,€ Ermäßigung
und können zusätzlich einen Zuschuß durch den Privatmusikschulverband
erhalten.
Für die Erlaubnis Noten zu kopieren , hat die Musikschule eine Kopierlizenz
mit der GEMA abgeschlossen. Diese Kopierlizenz incl. Druckkosten etc. wird pro
Schuljahr / pro Schüler im September bzw. bei Unterrichtsbeginn in Höhe
von 19,- € fällig (nicht bei Früherziehungskursen / sindvon GEMA
freigestellt) und an die GEMA weiterbezahlt (s. SchOrd §15).
Allgemeines
> Bei Rückbuchung
der Lastschrift weren neben der Bankrückholgebühr noch zusätzlich
5,- € Bearbeitungsgebüht berechnet.
> Alle Daten können
im Rahmen der gesetzl. Datenschutzverordnung ( siehe Anmeldeformular) gespeichert
werden !!!
Durch Ihre Unterschrift
auf dem seperaten Anmeldeformular , sind Sie mit den " Allgemeinen Vertragsbestimmungen
" ( = AGB) und der "Schulordnung" (=SchOrd) sowie der Datenschutzbestimmung
, die Sie auch gelesen haben, einverstanden !