AGB zum Herunterladen

Musikschule Bilan

(Allgemeine Vertragsbedingungen / erst ab 01.03.2022 gültig !!! )

Vertragsdauer :

>Die Anmeldung ist ab dem 1. Kalendertag des Unterrichtsmonats und mindestens einen vollen Monat gültig. >Nur bei erstmaligem Unterricht kann der Vertrag binnen der ersten 2 Monate (= Probezeit) beiderseitig schriftlich, 14 Tage zum 1. des folgenden Monats, gekündigt werden. Danach ist der Vertrag bindend und läuft nur bis zum Ende des Schuljahres (immer 31.8.). >Bei Lehrerwechsel im Unterrichtsjahr ist keine Probezeit möglich. Die Anmeldung für den Unterricht gilt für die Dauer eines Unterrichtsjahres ( 1.9. -31.8. ) und erlischt automatisch , wenn nicht bis zum 30.6. des laufenden Unterrichtsjahres eine neue Anmeldung für das nächste Schuljahr erfolgt. Damit würde auch eine neue Anmeldegebühr entfallen. > Eine Kündigung während des Schuljahres ist nur zum 30.11. ,mit Wirkung zum 31.12. möglich. Eine Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt (siehe Schulordnung § 9 ). Vorstehende Regelung gelten auch für die Anmeldungen während des laufenden Unterrichtsjahres (= Zwischeneinsteiger ). >Bei Unterrichtsunterbrechung bzw. Wiederanmeldung ist nochmals eine Anmeldegebühr fällig.

Unterrichte:

Die Unterrichte werden in der Regel in den Räumen der Musikschulen - aber auch in öffentlichen Schulen bzw. Kindergärten abgehalten ( richtet sich nach der Möglichkeit der Lehrkraft). Die Unterrichte können auch auf Wunsch online durchgeführt werden ( zB. auch im Falle behördlicher Anordnung , die einen Präsemzunterricht nicht zulassen oder diesen unverhältnismäßig erschweren) , wenn beide Vertragspartner ( Lehrkraft sowie Schülereltern , sofern der d Schüler noch unter 16 Jahren ist) damit einverstanden sind ( siehe auch Schulordn. §§ 4,5,21 ) . >Probeunterrichte können auf Anfrage durchgeführt werden. >Der Unterrichtsplan ist verbindlich und kann nur in Ausnahmefällen geändert werden. An Feiertagen, Schulfreien Tagen sowie in den ortsüblichen Schulferien, findet kein Unterricht statt. >Für abgesagte Unterrichte ( auch online) durch den Schüler/ Eltern bzw. dessen Einrichtung ( unabhängig vom Grund) kann grundsätzlich kein Ersatzunterricht gewährt werden. Alle vier Fälle sind honorarpflichtig!> Die 8x bzw. 4x Unterrichte des Workshops müssen innerhalb von 10 bzw. 5 Wochen in Anspruch genommen werden (Schulferien / Feiertage zählen im Gegensatz zum Jahreskurs hier nicht mit!). Danach verfallen die nichtgenommene Unterrichte!> Das neue Unterrichtjahr beginnt ab dem 1. allgemein gültigen Schultag nach den Sommerferien. >Bei den 14-tägigen Unterrichten / Kursen werden schulfreie Tage durchgerechnet!> Für Unterrichtsausfall durch die Lehrkraft kann nur 1 Ersatztermin gegeben werden (§13 Nachhol-Regelung in der Schulordnung beachten). Dies wird durch die Lehrkraft persönlich geregelt.

Honorar

>Das Jahreshonorar für 38 Unterrichtswochen wird monatlich, pauschal im Voraus, in 12 gleichen Raten beglichen und von der Musikschule zum 1. jeden Monats per Lastschriftverfahren eingezogen!
Bitte das Honorar für August berücksichtigen (siehe Vertragsdauer), auch bei Beendigung des Unterrichts! -- Barzahlung bzw Überweisung ist prinzipiell nicht möglich!! --
> Ein Workshop wird als Gesamtbetrag einmalig im Voraus und die Anmeldungsgebühr sowie die Kopierlizens mit dem ersten Unterrichtshonorar eingezogen. Bei Kündigung in der Probezeit wird die Kopierlizens zurückbezahlt! Für Familien bzw. Schüler, die 2 und mehr Unterrichte bezahlen, gewähren wir pro Unterricht 10,- € Ermäßigung (incl. Ensemble, Orchester, Chor). Workshop ausgenommen! Hartz IV Empfänger erhalten bei Nachweiß ebenfalls 10,€ Ermäßigung und können zusätzlich einen Zuschuß durch den Privatmusikschulverband erhalten.
Für die Erlaubnis Noten zu kopieren , hat die Musikschule eine Kopierlizenz mit der GEMA abgeschlossen. Diese Kopierlizenz incl. Druckkosten etc. wird pro Schuljahr / pro Schüler im September bzw. bei Unterrichtsbeginn in Höhe von 19,- € fällig (nicht bei Früherziehungskursen / sindvon GEMA freigestellt) und an die GEMA weiterbezahlt (s. SchOrd §15).

Allgemeines

> Bei Rückbuchung der Lastschrift weren neben der Bankrückholgebühr noch zusätzlich 5,- € Bearbeitungsgebüht berechnet.

> Alle Daten können im Rahmen der gesetzl. Datenschutzverordnung ( siehe Anmeldeformular) gespeichert werden !!!

Durch Ihre Unterschrift auf dem seperaten Anmeldeformular , sind Sie mit den " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " ( = AGB) und der "Schulordnung" (=SchOrd) sowie der Datenschutzbestimmung , die Sie auch gelesen haben, einverstanden !